Künstler, Kunde und Portale – Urheberrechte

Es ist und bleibt ein ewiger Kampf: Der um Musik- und Video-Urheberrechte gegen freien Download oder öffentlichen Zugang durch Videoportale wie zum Beispiel youtube. Mit dem Online-Portal, welches nicht nur Videos, sondern auch Tonaufnahmen öffentlich zugänglich macht, bekommt die GEMA als Vertretung der Künstler einen schwierigen Gegner. 

Ein fairer Deal

Entgegen landläufiger Vorstellung, sind die Videos zwar gratis auf der You-Tube-Website offen, für jedermann sichtbar. Die Werbeeinnahmen des Tochterunternehmens von Google werden jedoch dazu verwendet, die in Form von Urheberrechten fälligen Kosten zu decken. In Absprachen wurden bis 2009 diese Kosten mit einer Pauschale abgedeckt, welche die Urheberrechte bediente. Jedoch lief der Vertrag vor drei Jahren aus, und man verabsäumte eine rechtzeitige Neuauflage der Abmachungen.

Sperrung einiger Videos

Die fehlenden Übereinkommen bewirkten, dass der Streit losging und sogar seinen Weg vor Gericht fand. Denn ab dann veröffentlichte das Portal neue Videos, ohne die Urheberrechte zu bedienen. In dem nun in höchster Instanz gesprochenen Urteil unterlag das Webportal. Das hat auch Konsequenzen für die Userseite. Denn kommt der Internetgigant nicht den entsprechenden Forderungen der Künstlervertretung nach, so kann unter Strafe die Sperrung des jeweiligen Videos erfolgen.

Verdienstverluste beim Künstler

Nur wenige von denen, welche Videos im Netz anschauen, denken über solche Problematiken nach. Für den Künstler hingegen ist es quasi wie Zechprellerei, wenn andere kostenlosen und völlig freien Zugang zu den geschaffenen Werken hat. Denn verdienen kann ein Künstler nur bei entsprechender Entlohnung – neben Konzerten, durch CD- oder DVD-Verkäufe und den Tantiemen. Mittlerweile haben sich auch Gruppen und Einzelkünstler entschlossen, ihre Werke selber über Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – oder zumindest einen Teil dieser. So bremsen sie die Nachfrage und können über den nicht veröffentlichten Rest sogar noch zusätzlich verdienen.

Der Kunde und die Urheberrechte

Grundsätzlich ist in der Zeit des Internets die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schwieriger geworden. Ein vorsichtiger Umgang im eigenen Interesse und im Interesse des dahinter stehenden Künstlers sollte seitens des Kunden daher immer gewahrt sein. Man sollte den realistischen Bezug nicht verlieren, denn auch Künstler müssen ihr täglich Brot verdienen. Was nicht heißt, auf die Möglichkeiten des Internets ganz zu verzichten. Downloads können weiterhin durchgeführt werden. Das Ausmaß und der Anbieter sollten dabei jedoch beachtet werden.

Foto: When I’m six-ty four von rosmary, CC-BY.